Kassati ọ n
Aufhebung einer rechtskräftigen, aber unrichtigen Gerichtsentscheidung durch ein höheres Gericht (Kassationsgericht, Kassationshof) , ohne dass dieses, wie z. B. bei der Revision , in der Sache selbst entscheiden kann. Die Kassation ist in Frankreich, Italien, Belgien und Österreich möglich, in Deutschland (erstmals wieder seit 1877) im Gebiet der DDR. – In Österreich entscheidet der Oberste Gerichtshof über alle nach der StPO zulässigen Nichtigkeitsbeschwerden. – In der Schweiz bestehen in vier Kantonen selbständige Kassationsgerichte für Zivilsachen.