kaus ạ le Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte, die (wie Kauf- und Mietvertrag) von der Wirksamkeit der ihnen zugrunde liegenden Zweckbestimmung abhängig sind; Gegensatz: abstrakte Rechtsgeschäfte.
Rechtsgeschäfte, die (wie Kauf- und Mietvertrag) von der Wirksamkeit der ihnen zugrunde liegenden Zweckbestimmung abhängig sind; Gegensatz: abstrakte Rechtsgeschäfte.