Kerb|holz 〈n. 12u; MA〉 längs gespaltener Stock, von dem jeder der beiden Geschäftspartner eine Hälfte bekam, in die Kerben als Merkzeichen für Zahlungen usw. geschnitten wurden ● etwas auf dem ~ haben 〈eigtl.〉 etwas schuldig sein; 〈fig.〉 etwas Unrechtes getan haben
K
Kerbholz
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon