Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmen zur sozialen Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sowohl vom Staat als auch von nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden geleistet werden; seit dem 26. 6. 1990 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilfsrechts (aktuelle Fassung vom 15. 3. 1996) geregelt. Die Angebote richten sich nicht nur an Problemkinder oder Kinder aus Problemfamilien, sondern sollen allgemein die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.