Kindesmord

vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch seine Mutter in oder gleich nach der Geburt; durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998 aufgehoben und dem Totschlag gleichgesetzt. – Nach österreichischem Recht ist Kindesmord mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen (§ 79 StGB).

Auch: Kindsmord, ; Kindestötung, ; Infanticidium