Kirchenamt

in der katholischen Kirche eine auf Dauer geschaffene Einrichtung zur Wahrnehmung bestimmter kirchlicher Aufgaben, die mit entsprechenden Befugnissen der Kirchengewalt ausgestattet ist. Die evangelische Kirche kennt nur ein Kirchenamt, das Pfarramt. Dieses kann durch Zuweisung besonderer Aufgaben ausgestaltet werden. Mitarbeiter im Verkündigungsdienst (Lektoren, Diakone, Katecheten u. a.) haben im Rahmen ihres Aufgabengebietes Teil an diesem einen Kirchenamt.