Kirchengemeinde

örtliche Teilgemeinschaft der einen umfassenden Gemeinde Christi; das korporative Gefüge von leitendem Geistlichen und mitverantwortlichen Gemeindemitgliedern.

In der evangelischen Kirche wurde das genossenschaftliche Prinzip gegenüber dem hierarchisch-monarchischen betont; daher verwaltet die Kirchengemeinde sich selbst durch den Kirchengemeinderat ( Kirchenvorstand , Presbyterium ) und wählt sich den Pfarrer. – In der katholischen Kirche ist die Kirchengemeinde die Gesamtheit der einer rechtlich umschriebenen Pfarrei zugehörigen Katholiken, die dem Pfarrer seelsorglich anvertraut sind.