Kirchengewalt

nach katholischem Kirchenrecht die der Kirche anvertrauten, vom Klerus ausgeübten Weihe- und Leitungsbefugnisse einschließlich der Lehrgewalt; in den evangelischen Kirchen die der Kirche, d. h. grundsätzlich allen Kirchengliedern (Priestertum aller Gläubigen), zur öffentlichen Ausübung jedoch den Pfarrern überantwortete Verwaltung von Wort und Sakrament.