Klage gegen den toten Mann
Sonderform der Klage im deutschen Recht des Mittelalters. Wurde ein Täter auf handhafter Tat gefasst und dabei erschlagen, mussten die Beteiligten (vor allem der Totschläger) mit dem toten Mann vor Gericht erscheinen und dort nachträglich gegen ihn mit dem Gerüfte Klage erheben zum Beweis, dass sie keine Friedensbrecher waren, sondern Selbsthilfe innerhalb des Rechtssystems geübt hatten.