Klageerhebung
der Vorgang, durch den ein Rechtsstreit anhängig gemacht wird. Sie erfolgt durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht, Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung und von Amts wegen zu bewirkende Zustellung an die Gegenpartei (§§ 253, 261b, 496 ZPO; ähnlich in Österreich nach §§ 226 ff. ZPO).