klassifiz i e rte Straßen

die nach ihrer Verkehrsbedeutung eingestuften Straßen: Straßen überörtlichen Verkehrs (Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen) und Straßen örtlichen Verkehrs ( Gemeindestraßen ). Nach dieser Einteilung richtet sich auch die Pflicht zur baulichen Unterhaltung durch den Bund, das Land oder den Kanton, den Kreis und die Gemeinde.