Lexikon

klassifizierte Straßen

die nach ihrer Verkehrsbedeutung eingestuften Straßen: Straßen überörtlichen Verkehrs (Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen) und Straßen örtlichen Verkehrs (Gemeindestraßen). Nach dieser Einteilung richtet sich auch die Pflicht zur baulichen Unterhaltung durch den Bund, das Land oder den Kanton, den Kreis und die Gemeinde.

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