Klostertod
im Mittelalter juristische Konstruktion, der zufolge der in einen Orden Eintretende für das weltliche Recht als tot galt; demgemäß ging z. B. sein Eigentum an die Erben über.
Auch: bürgerlicher Tod
im Mittelalter juristische Konstruktion, der zufolge der in einen Orden Eintretende für das weltliche Recht als tot galt; demgemäß ging z. B. sein Eigentum an die Erben über.
Auch: bürgerlicher Tod