K

Knebelungsvertrag

Wahrig

Kne|be|lungs|ver|trag 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Vertrag, der einen der Vertragspartner in unrechtmäßiger Weise in seiner persönlichen od. wirtschaftlichen Freiheit einschränkt; oV Knebelvertrag

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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