KKnebelungsvertragWahrigKne|be|lungs|ver|trag 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Vertrag, der einen der Vertragspartner in unrechtmäßiger Weise in seiner persönlichen od. wirtschaftlichen Freiheit einschränkt; oV KnebelvertragQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon