Koaliti ọ n

Regierungskoalition, Koalitionsparteien , das zur Bildung einer arbeitsfähigen Regierungsmehrheit beschlossene Zusammengehen von politischen Parteien aufgrund von Koalitionvereinbarungen, Koalitionsverträgen. So waren die Regierungen der Weimarer Republik typische Koalitionsregierungen , meist auch die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland. Demgegenüber kennt z. B. Großbritannien Koalitionsregierungen nur in Kriegs- oder nationalen Krisenzeiten, also nur als Ausnahmefall. Koalitionsfreiheit , Koalitionsrecht .