Koaliti ọ nsrecht
das Recht der Berufsverbände, als Vertreter ihrer Angehörigen z. B. bei Tarifverhandlungen die Interessen der einen Tarifpartei gegenüber der anderen wahrzunehmen.
das Recht der Berufsverbände, als Vertreter ihrer Angehörigen z. B. bei Tarifverhandlungen die Interessen der einen Tarifpartei gegenüber der anderen wahrzunehmen.