Königsgesetz
ein Gesetz, das 1665 die absolute Herrschaft des dänischen Königtums sanktionierte; die Wahlmonarchie wurde in eine Erbmonarchie umgewandelt. Dänemark war damit das einzige Land Europas, in dem der Absolutismus verfassungsmäßig verankert war.
Auch: dänisch Kongelov