Kollegi ạ lgericht

ein meist mit ungerader Zahl gleich stimmberechtigter Richter besetztes Gericht; es entscheidet durch einfache oder qualifizierte Mehrheit nach Beratung. Ein vorsitzender Richter hat die Verhandlungsleitung. Kollegialgerichte sind z. B. Schöffengericht, Kammern am Landgericht, Senate der Oberlandes- und obersten Bundesgerichte.