Kollegialismus

evangelische Kirchenrechtstheorie des 18. Jahrhundert in Deutschland. Sie enthält die evangelische Auffassung dieser Zeit über das Verhältnis von Kirche und Staat, dass Kirche und Staat als „collegia“ aus menschlicher Übereinkunft verstanden werden, dem Staat aber die Rechtsaufsicht über alle Vereinigungen, auch über die Kirche, zugewiesen wird. Der Kirche bleibt jedoch das Recht einer eigenständigen Verfassung. Im frühen 19. Jahrhundert wurde der Kollegialismus durch die Erneuerung des Kirchenverständnisses als göttliche Institution überwunden, bleibt aber bis heute für das Staatskirchenamt bedeutsam.