Kollegialit ạ̈ t
in der römischen Republik entwickeltes Prinzip, Machtzuwachs hoher Beamter einzuschränken, indem jedem Beamten ein zweiter gleichrangig zur Seite gestellt ist; Entscheidungen werden nur bei Übereinstimmung rechtskräftig; beide haben das Recht auf Interzession . Auch Annuität .