Kollekt ị vschuld

die gemeinsame Verantwortung aller Angehörigen eines Volks oder einer Organisation für die von ihrer Führung oder von einzelnen ihrer Glieder begangenen Handlungen. Die Frage, ob das deutsche Volk eine Kollektivschuld für die nationalsozialistische Verbrechen trage, war nach 1945 ein wichtiges Thema der politischen Diskussion, die durch die umstrittenen Thesen des US-amerikanischen Historikers D. Goldhagen in seinem Werk „Hitlers willige Vollstrecker“ 1996 neu entbrannte.