Kollekt ị vvertrag

ein Normenvertrag im Bereich des Arbeitsrechts zwischen Parteien, von denen zumindest die Arbeitnehmerseite ein Verband ist, im heutigen Recht der Bundesrepublik Deutschland der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung . – In Österreich ist Kollektivvertrag die Bezeichnung für den Tarifvertrag.