K

kolludieren

Wahrig

kol|lu|die|ren 〈V. i.; hat; Rechtsw.〉 zum Nachteil eines Dritten im Einverständnis mit jmdm. handeln [<lat. colludere ”mit jmdm. in geheimem Einverständnis sein“, eigtl. ”zusammen spielen“; zu ludere ”spielen“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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