Kolon ạ t

im spätrömischen Reich die von einem Großgrundbesitzer vergebene, zeitlich unbeschränkte, vererbliche Bodenpacht, die durch die Stellung des Pächters (colonus) zwischen Sklaverei und Freiheit gekennzeichnet ist. Der Pächter war persönlich frei, durfte aber das Pachtland nicht verlassen und war zu Abgaben, Dienstleistungen und Kriegsdienst verpflichtet; andererseits konnte er aber auch von seinem Pachtland nicht entfernt werden. So bildeten sich allmählich die Grundherrschaften zu beachtlichen Machtfaktoren ( Latifundien ) aus und gingen kontinuierlich in die mittelalterlichen Agrar- und Gesellschaftsstrukturen über.