Kommand ị tgesellschaft auf Ạ ktien

eine seltene Form der Kapitalgesellschaft, im Aufbau der Kommanditgesellschaft ähnlich: Die Kommanditisten (Kommanditaktionäre) sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften; die Rechte und Pflichten der Komplementäre entsprechen denen bei der Kommanditgesellschaft; rechtliche Regelung in §§ 278 ff. Aktiengesetz.

Auch: Kommanditaktiengesellschaft , Abkürzung KGaA