Komm ẹ nde
Bezug und Genuss der Einkünfte eines Kirchenamts ohne dessen wirklichen Besitz, z. B. die Verleihung eines Klosters an einen Weltgeistlichen.
Bezug und Genuss der Einkünfte eines Kirchenamts ohne dessen wirklichen Besitz, z. B. die Verleihung eines Klosters an einen Weltgeistlichen.