Kommissari ạ t

sachlich und (oder) örtlich nachgeordnete Polizeibehörde.

In Österreich gibt es Bundespolizeibehörden 1. Instanz in größeren Städten als Bundespolizeidirektionen , in kleineren Städten als selbständige Bundespolizeikommissariate. Die Wiener Bezirkspolizeikommissariate sind dagegen nicht selbständig, sondern nur Dienststellen der Bundespolizeidirektion Wien.