Kompensati ọ n
Straffreierklärung durch einen Richter bei wechselseitig-sofortiger Erwiderung von Beleidigungen oder leichten Körperverletzungen (§§ 199, 233 StGB).
Straffreierklärung durch einen Richter bei wechselseitig-sofortiger Erwiderung von Beleidigungen oder leichten Körperverletzungen (§§ 199, 233 StGB).