K

Kompetenzkompetenz

Wahrig

Kom|pe|tenz|kom|pe|tenz 〈f. 20; Rechtsw.〉 Befugnis eines staatlichen Organs, auch zulasten anderer Organe selbst u. verbindlich über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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