Lexikon
Kompetẹnzkonflikt
[
lateinisch
]Streit um die Zuständigkeit (Kompetenz). Ein positiver Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn sich zwei Stellen (vor allem des Staates, etwa Verwaltung und Justiz, zwei Gerichte u. a.) für zuständig halten. Vom negativen Kompetenzkonflikt spricht man, wenn keine der beiden Stellen sich für zuständig erklärt. Meist entscheidet über die Kompetenz die nächst übergeordnete Behörde. Außerdem wurden in einigen Ländern besondere Kompetenzkonfliktsgerichtshöfe eingerichtet. – In
Österreich
ist die jeweilige gemeinsame Oberbehörde zuständig für die Bereinigung von Kompetenzkonflikten im Bereich des Verwaltungsrechts. Entsprechend wird auch bei Kompetenzkonflikten innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit verfahren. Zahlreiche Kompetenzkonflikte sind vom Verfassungsgerichtshof zu schlichten.Wissenschaft
Das schwächere Geschlecht
Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...
Wissenschaft
Kleine Optimisten
Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...