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in den geistlichen Ritterorden der Inhaber eines Ordensamtes; meist der Vorsteher eines Hauses ( Komturei Kommende ) mit der Aufgabe, den Konvent zu leiten, den Besitz und die Einkünfte des Hauses zu verwalten u. a.
in den geistlichen Ritterorden der Inhaber eines Ordensamtes; meist der Vorsteher eines Hauses ( Komturei Kommende ) mit der Aufgabe, den Konvent zu leiten, den Besitz und die Einkünfte des Hauses zu verwalten u. a.