Kondom ị nium

die Ausübung gemeinsamer Staatsgewalt zweier oder mehrerer Staaten über ein Gebiet; meist als Übergang zu endgültigen territorialen Regelungen strittiger Territorialfragen als Kompromisslösung angewendet. Beispiele: Preußen und Österreich 1864 über Schleswig-Holstein; Großbritannien und Ägypten über den Sudan 1899 – 1953; Frankreich und Großbritannien über die Neuen Hebriden seit 1906. – Mitunter wird zwischen Kondominium als Ausübung der Staatsgewalt über eigenes (Kondominial-)Staatsgebiet und Koimperium als Ausübung der Staatsgewalt über fremdes Staatsgebiet unterschieden (z. B. Koimperium der Besatzungsmächte aufgrund der Berliner Erklärung vom 5. 6. 1945 über Deutschland).

Auch: Condominium, ; Kondominat