Lexikon
Kondomịnium
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Condominium; Kondominatdas; lateinisch
]die Ausübung gemeinsamer Staatsgewalt zweier oder mehrerer Staaten über ein Gebiet; meist als Übergang zu endgültigen territorialen Regelungen strittiger Territorialfragen als Kompromisslösung angewendet. Beispiele: Preußen und Österreich 1864 über Schleswig-Holstein; Großbritannien und Ägypten über den Sudan 1899–1953; Frankreich und Großbritannien über die Neuen Hebriden seit 1906. – Mitunter wird zwischen Kondominium als Ausübung der Staatsgewalt über eigenes (Kondominial-)Staatsgebiet und Koimperium als Ausübung der Staatsgewalt über fremdes Staatsgebiet unterschieden (z. B. Koimperium der Besatzungsmächte aufgrund der Berliner Erklärung vom 5. 6. 1945 über Deutschland).
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...
Wissenschaft
Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
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