konklud ẹ nte Handlungen

Handlungen, die als (nicht ausdrückliche) Willenserklärung angesehen werden, alles das gelten zu lassen, was nach der Lebens- und Rechtserfahrung aus eben solchen Handlungen gefolgert werden kann, z. B. Rücksendung des Verlobungsringes ohne zusätzliche Erklärung.

Auch: schlüssiges Handeln