Konkubin ạ t
im römischen Recht der Kaiserzeit anerkannte Form der Ehe minderen Rechts, später abwertende Bezeichnung für dauerndes eheähnliches Zusammenleben von Mann und Frau ( wilde Ehe ). Nach katholischem Kirchenrecht wird jede nicht vor einem katholischen Pfarrer eingegangene Ehe eines Katholiken als Konkubinat angesehen.