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Konkubint

[
das; lateinisch
]
im römischen Recht der Kaiserzeit anerkannte Form der Ehe minderen Rechts, später abwertende Bezeichnung für dauerndes eheähnliches Zusammenleben von Mann und Frau (wilde Ehe). Nach katholischem Kirchenrecht wird jede nicht vor einem katholischen Pfarrer eingegangene Ehe eines Katholiken als Konkubinat angesehen.

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