Konnexit ạ̈ t
Sachzusammenhang; im bürgerlichen Recht dasselbe rechtliche Verhältnis, auf dem Anspruch und Gegenanspruch bei Schuldnern beruhen müssen.
Sachzusammenhang; im bürgerlichen Recht dasselbe rechtliche Verhältnis, auf dem Anspruch und Gegenanspruch bei Schuldnern beruhen müssen.