konzert i e rte Akti ọ n

in der Bundesrepublik Deutschland das aufeinander abgestimmte Verhalten des Staates, der Gewerkschaften und der Unternehmerverbände zur Erreichung wirtschaftspolitischer (insbesondere konjunktureller) Ziele. Die Koordinierung der jeweiligen Verhaltensweisen sollte in einem Gespräch der Bundesregierung mit den maßgeblichen wirtschaftlichen Gruppen erreicht werden, wobei die Regierung nur Entscheidungshilfe geben sollte. Der Begriff konzertierte Aktion wird häufig auch für die Gesprächsrunde selbst verwendet, die seit der Mitbestimmungsklage der Arbeitgeber (1977) nicht mehr getagt hat. Ende der 1990er Jahre wurde mit dem „Bündnis für Arbeit“ der Gedanke wieder aufgenommen.