Konzessi ọ nsabgabe
ein von Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser) an die Gemeinde zu entrichtendes Entgelt für die Gestattung der Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zur Verlegung von Versorgungsleitungen, für die Gewährung der Ausschließlichkeit und für den Verzicht auf eine anderweitige Regelung der Versorgung im Gebiet der Gemeinde. Daneben gibt es auch Konzessionsabgaben an die Gemeinde für Verkehrsunternehmen.