K

Koprozessor

Wahrig

Ko|pro|zes|sor 〈m. 23; IT〉 den zentralen Prozessor eines Computers ergänzende zusätzliche Hardware–Einheit für Steuerung u. Datenverarbeitung, z. B. für die Umsetzung digitaler Klänge u. Grafiken od. zur Wandlung u. Übermittlung von Daten; oV Coprozessor

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „K“Zum Lexikon →