Korrespond ẹ ntreeder
ein durch Beschluss der Mehrheit der Mitreeder bestellter Schiffsdirektor (Schiffsdisponent) , der Geschäfte und Rechtshandlungen für eine Reederei vornimmt (§§ 492 – 499 HGB).
ein durch Beschluss der Mehrheit der Mitreeder bestellter Schiffsdirektor (Schiffsdisponent) , der Geschäfte und Rechtshandlungen für eine Reederei vornimmt (§§ 492 – 499 HGB).