Lexikon
Krankenzusatzversicherung
private KrankenzusatzversicherungVersicherung zur Ergänzung einer Grundversicherung im Gesundheitsbereich, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung; bietet über die Regelversorgung hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz und wird von privaten Versicherungen und von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Bei der ambulanten Zusatzversicherung wird ein Teil der zusätzlichen Kosten für privatärztliche Behandlung, Brillen und Kontaktlinsen, Behandlung durch Heilpraktiker etc. übernommen. Ergänzungstarife bieten je nach Versicherer und Tarifkombination Leistungen für Zahnersatz, Behandlung durch Heilpraktiker oder mit Naturheilverfahren, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Differenzkosten für ein teureres Krankenhaus, Rezeptgebühr, Kurtagegeld sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die stationäre Zusatzversicherung versetzt einen Kassenpatienten im Krankenhaus in den Status eines Privatversicherten, inklusive Chefarztbehandlung bzw. Krankenhaustagegeld und freie Klinikwahl. Bei den Tagegeldtarifen sind das Krankentagegeld und das Krankenhaustagegeld geläufig. Krankentagegeld ergänzt für Arbeitnehmer das nach sechswöchiger Lohnfortzahlung einsetzende, auf 70% des Brutto-Arbeitsentgelts verminderte Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung ist aber besonders für Selbständige ohne Lohnfortzahlung wichtig. Das Krankenhaustagegeld stattet den Versicherten während eines Klinikaufenthalts mit einem Taschengeld aus. Kosten für ein höheres Pflegerisiko decken private Pflegezusatzversicherungen ab. Ihre Leistungen sind z. B. eine Verdoppelung der gesetzlichen Höchstleistung, ein Pflegetagegeld, orientiert an der Pflegestufe, sowie eine prozentuale Erstattung der Restkosten.
Wissenschaft
Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz
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