Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Abkürzung KrWG, trat 1996 in Kraft, zuletzt geändert 2010; stellt die Abfallvermeidung und -verwertung in den Vordergrund.

Auch: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen