Kreuzung
Schnittpunkt zweier Verkehrswege, entweder höhengleich oder planfrei ausgeführt. Bei höhengleichen Kreuzungen gilt die Regel „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen u. Ä. geregelt ist.
Schnittpunkt zweier Verkehrswege, entweder höhengleich oder planfrei ausgeführt. Bei höhengleichen Kreuzungen gilt die Regel „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen u. Ä. geregelt ist.