Kriegssonderstrafrechtsverordnung
Abk. KSSVO , am 17. 8. 1938 erlassene Verordnung, in der Sonderstraftatbestände für den Fall eines Krieges u. die hierfür zu verhängenden Strafen festgelegt wurden. Hiernach hatten die Militärgerichte bis Kriegsende Urteile zu fällen.