Kriegsversicherung
Versicherung gegen Kriegsschäden. Wegen der völligen Unbestimmbarkeit eines Risikos während der Kriegszeit und der Unmöglichkeit jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung wird in den meisten Versicherungszweigen die Haftung für das Kriegsrisiko ausgeschlossen. Ausnahmen: u. a. Lebensversicherung und Seetransportversicherung.