krimin ẹ lle Vereinigung
eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung strafbarer Handlungen gerichtet ist. Ihre Gründung und die Beteiligung an ihr ist nach § 129 StGB strafbar. – In Österreich ist die Bandenbildung nach § 278 StGB strafbar, wenn von einem oder mehreren Mitgliedern fortgesetzt Mord oder andere schwere Straftaten geplant und begangen werden.