Kündigungsschutzklage

Begriff aus dem Arbeitsrecht. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss er gemäß §4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.