Lexikon
Kultụrhoheit
Vorrang der Länder gegenüber dem Bund im Gesetzgebungsprozess in den Bereichen des Schul- und Hochschulwesens sowie in der Organisation der Theater und Museen. Zuständig für diese Bereiche sind die Kultusministerien der Länder. Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern für eine gewisse Einheitlichkeit. Grundlage für die Kulturhoheit ist das Fehlen einer ausdrücklichen umfassenden Kompetenzzuweisung des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet die Kulturhoheit das Kernstück der „Eigenstaatlichkeit der Länder“, wie es im bundesstaatlichen Prinzip geregelt ist (Art. 20, Abs. 1 GG). – In Österreich übernimmt der Bund die Aufgaben der Kulturhoheit; in der Schweiz sind dafür die Kantone zuständig.
Wissenschaft
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...
Wissenschaft
Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf
Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.
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