K ụ ltusfreiheit
im engeren Sinne gleichbedeutend mit Religionsfreiheit , in Deutschland gewährleistet durch Art. 4 GG; im weiteren Sinne bedeutet Kultusfreiheit das Recht zur ungestörten Religionsausübung (z. B. der Besuch von Gottesdiensten, die Teilnahme am kirchlichen Leben).