K ụ ltusministerium
diejenige oberste Staatsbehörde, die sich mit der Wahrung der kulturellen Angelegenheiten befasst (Schulen, Hochschulen, Kunst und Wissenschaft, aber auch kirchliche Angelegenheiten). Aus den mit Fragen des Kultus , also den „geistlichen Angelegenheiten“ befassten Abteilungen des Innenministeriums herausgewachsen ( Kultus , nicht Kultur ist die Grundlage der Bezeichnung), trat im 19. Jahrhundert eine so starke Erweiterung der staatlichen Aufgaben ein, dass selbständige Ministerien errichtet wurden. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen sie auf Länderebene. Eine gewisse Koordinierung bringen hier die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, deren Rechtssatzcharakter freilich umstritten ist. Kulturpolitik .