K ụ nkelmagen
im germanischen und alten deutschen Recht die weiblichen Verwandten und die durch Frauen (insbesondere durch die Mutter) verwandten Männer.
Auch: Spindelmagen, ; Kognaten
im germanischen und alten deutschen Recht die weiblichen Verwandten und die durch Frauen (insbesondere durch die Mutter) verwandten Männer.
Auch: Spindelmagen, ; Kognaten