K

Kupplung

Wahrig

Kupp|lung 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 das Kuppeln II 〈zählb.〉 1 Maschinenteil zur Verbindung zweier anderer Teile 2 〈i. e. S.〉 2.1 Vorrichtung zum Verbinden eines ziehenden u. eines gezogenen Fahrzeugs 2.2 Vorrichtung zur trennbaren Verbindung von Rohren u. Schläuchen 2.3 〈an Kfz〉 Vorrichtung zur Herstellung od. zum Trennen der Verbindung zw. Motor u. Getriebe ● die ~ treten; die ~ kommenlassen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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